In Großbritannien hat die Sammelklage „PlayStation You Owe Us“ gegen Sony eine neue Phase erreicht. Vor dem Competition Appeal Tribunal wird über mögliche Preismanipulationen im PlayStation Store verhandelt.
In Großbritannien hat die Sammelklage „PlayStation You Owe Us“ gegen Sony eine neue Phase erreicht. Vor dem Competition Appeal Tribunal wird über mögliche Preismanipulationen im PlayStation Store verhandelt.
Der Rechtsstreit um den digitalen Vertrieb von Spielen auf PlayStation-Konsolen ist in Großbritannien in eine neue Phase eingetreten. Vor dem Competition Appeal Tribunal hat die Anhörung zur Sammelklage PlayStation You Owe Us begonnen.
Die Klage wurde bereits 2022 eingereicht und richtet sich gegen Sony. Als Kläger tritt der Verbraucherschützer Alex Neill auf, vertreten durch den Rechtsberater Gary Palmer.
Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, dass Sony den digitalen Vertrieb von Spielen auf PlayStation-Systemen kontrolliert und dadurch höhere Preise für Spieler*innen entstehen könnten.
Kernpunkt der Klage ist die Tatsache, dass digitale Spiele und Zusatzinhalte auf PlayStation-Konsolen ausschließlich über den PlayStation Store verkauft werden dürfen.
Grundlage dafür ist ein Vertrag zwischen Sony und den Entwicklern beziehungsweise Publishern, das sogenannte Game Developer Publishing Agreement (GDPA). Dieses müssen Partner unterzeichnen, bevor sie Spiele für PlayStation veröffentlichen können.
Nach Darstellung der Klägerseite enthält das Dokument mehrere Klauseln, die alternative Vertriebswege ausschließen. So dürfen digitale PlayStation-Spiele laut Vertrag ausschließlich über das PlayStation Network verkauft werden.
Andere digitale Stores sind demnach für Inhalte auf PlayStation-Plattformen nicht erlaubt, wie BBC berichtet.
„Das Ergebnis ist, dass Sony die Preise für alle diese Inhalte selbst festlegen kann und auch festlegt, ohne dabei mit Wettbewerb im Einzelhandel für digitale Inhalte konfrontiert zu werden.“
Die Kläger*innen argumentieren, dass dieses System Sony eine starke Kontrolle über die Preisgestaltung ermöglicht. Publisher legen demnach zunächst einen Großhandelspreis fest, auf den Sony anschließend eine Plattformmarge aufschlägt.
Laut Darstellung der Klägerseite führt dies zu einer zusätzlichen Gewinnspanne von rund 30 Prozent.
„Monopolgewinne aus dem digitalen Vertrieb erzielen, indem es die Einzelhandelspreise auf eine überhöhte und unfaire Gewinnspanne von 30 Prozent über dem Niveau der digitalen Großhandelspreise festlegt.“
Nach Berechnungen der Kläger*innen könnten digitale Spielepreise ohne diese Struktur im Durchschnitt etwa 20 Prozent niedriger ausfallen.
https://2playerz.de/p/sony-testet-dynamische-preise-im-playstation-store
Sony widerspricht den Vorwürfen entschieden. Nach Darstellung des Unternehmens existiere kein separater Markt für digitale PlayStation-Verkäufe.
Stattdessen sei der gesamte Konsolenmarkt ein Wettbewerbsumfeld, in dem Nutzer*innen zwischen Plattformen wie PlayStation und Xbox wählen können.
Darüber hinaus argumentiert Sony, dass Konsolenhardware häufig mit sehr geringen Gewinnspannen verkauft wird. Einnahmen aus digitalen Verkäufen und Plattformgebühren seien deshalb ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells.
Zudem verweist das Unternehmen auf Sicherheits- und Qualitätsaspekte. Alternative Vertriebsplattformen könnten laut Sony Risiken für die Infrastruktur des PlayStation Network darstellen.
Die Höhe der geforderten Entschädigung hat sich im Laufe des Verfahrens mehrfach verändert. Ursprünglich lag die Forderung bei rund 5 Milliarden Pfund, später zeitweise bei 6,3 Milliarden Pfund.
Aktuell beläuft sich die Forderung laut Klägerseite auf etwa 1,49 Milliarden Pfund zuzüglich acht Prozent Zinsen. Insgesamt könnte sich die Summe damit auf rund 2 Milliarden Pfund belaufen.
https://2playerz.de/p/bloomberg-report-sony-stoppt-grosse-pc-ports-und-kehrt-zur-konsolen-exklusivitat-zuruck
Sollte das Gericht den Argumenten der Kläger*innen folgen, könnten rund 12,2 Millionen PlayStation-Nutzer*innen im Vereinigten Königreich Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Voraussetzung wäre mindestens ein Kauf im PlayStation Store zwischen 19. August 2016 und 12. Februar 2026.
Dazu zählen unter anderem:
digitale Spiele
Zusatzinhalte (DLC)
andere digitale Inhalte aus dem Store
Die mögliche Entschädigung pro Nutzer*innen wird derzeit auf 100 bis 162 Pfund geschätzt.
Die Anhörung vor dem Competition Appeal Tribunal wird voraussichtlich mehrere Wochen dauern. Zunächst präsentierte die Klägerseite ihre Argumente und Dokumente, darunter interne Sony-Unterlagen aus den Jahren 2009 bis 2024.
In den kommenden Verhandlungstagen wird die Verteidigung von Sony ihre Position ausführlich darlegen. Ein Urteil ist daher vorerst nicht zu erwarten.
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