Ein juristisches Nachspiel könnte Sony teuer zu stehen kommen: In den Niederlanden wurde eine Sammelklage eingereicht – mit dem brisanten Vorwurf, der PlayStation-Hersteller nutze seine Marktmacht aus, um digitale Spiele überteuert zu verkaufen.
Ein juristisches Nachspiel könnte Sony teuer zu stehen kommen: In den Niederlanden wurde eine Sammelklage eingereicht – mit dem brisanten Vorwurf, der PlayStation-Hersteller nutze seine Marktmacht aus, um digitale Spiele überteuert zu verkaufen.
Die Stiftung Mass Damage & Consumer, eine niederländische Verbraucherschutzorganisation, hat Sony vor einem Zivilgericht verklagt. Der Vorwurf: Sony kontrolliere den digitalen Vertrieb auf der PlayStation-Plattform vollständig, verhindere Konkurrenz und verlange überhöhte Preise. Das betreffe insbesondere Käufer der PS5 Digital Edition, die ausschließlich auf den PlayStation Store angewiesen sind.
Wirtschaftliche Analysen im Rahmen der Klage ergaben, dass Verbraucher in den Niederlanden für digitale Spiele im Schnitt rund 47 % mehr bezahlen als für physische Versionen – trotz höherer Produktions- und Logistikkosten bei letzteren. Diese Preisaufschläge bezeichnet die Stiftung als eine Art „Sony-Steuer“, die Sony ohne zusätzlichen Gegenwert erhebe.
Die Stiftung behauptet weiter, dass Publisher und Entwickler vertraglich gezwungen seien, ihre Spiele ausschließlich über den PlayStation Store zu vertreiben. Zudem habe Sony das letzte Wort bei der Preisfestlegung, was die unternehmerische Freiheit der Anbieter deutlich einschränke.
Dieses Modell habe in den letzten zehn Jahren zu einem geschätzten wirtschaftlichen Schaden von 435 Millionen Euro allein auf dem niederländischen Markt geführt. Die Verbraucherschützer bezeichnen Sonys Preispolitik als nicht nachvollziehbar und intransparent, da sie kaum durch Wettbewerb reguliert werde – vor allem in einem Land, in dem über 80 % der Konsolennutzer PlayStation verwenden.
Die Klage richtet sich gegen Sony Interactive Entertainment Europe, also die europäische Tochter des Konzerns, und könnte – sollte sie Erfolg haben – Rückzahlungen oder Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Zunächst muss das Gericht allerdings entscheiden, ob die Stiftung als klageberechtigte Instanz zugelassen wird. Diese Vorprüfung könnte noch im Laufe des Jahres 2025 erfolgen.
Sony hat sich bisher nicht offiziell zu der Sammelklage geäußert. Beobachter gehen davon aus, dass der Konzern frühestens zur ersten Gerichtsverhandlung eine Stellungnahme abgeben wird. Der Fall dürfte aber europaweite Signalwirkung haben: Sollte ein Gericht den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung feststellen, könnten weitere Länder nachziehen – oder sogar die EU-Kommission aktiv werden.
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