Ein Gericht in Delaware hat die 200-Millionen-Dollar-Klage von Ex-Bungie-Director Christopher Barrett gegen Sony und Bungie abgewiesen - allerdings nicht inhaltlich, sondern wegen fehlender Zuständigkeit des Gerichts.
Ein Gericht in Delaware hat die 200-Millionen-Dollar-Klage von Ex-Bungie-Director Christopher Barrett gegen Sony und Bungie abgewiesen - allerdings nicht inhaltlich, sondern wegen fehlender Zuständigkeit des Gerichts.
Der frühere Marathon-Director Christopher Barrett hatte im Dezember 2024 eine Klage über 200 Millionen US-Dollar gegen Bungie und Sony Interactive Entertainment eingereicht. Darin warf er den Unternehmen vor, ihn unrechtmäßig entlassen zu haben, um hohe Auszahlungen aus Vereinbarungen im Zuge der Sony-Übernahme von Bungie zu umgehen.
Die Klage folgte auf Medienberichte über die Hintergründe seiner Kündigung. Laut einem Bericht von Bloomberg hatte eine interne Untersuchung ergeben, dass Barrett sich mehreren Mitarbeiterinnen gegenüber unangemessen verhalten haben soll. Mindestens acht Frauen hätten Beschwerden eingereicht. Genannt wurden unter anderem anzügliche Nachrichten, Kommentare zum Aussehen sowie Gespräche mit „Wahrheit-oder-Pflicht“-Charakter.
Barrett selbst wies die Vorwürfe zurück und erklärte, Bungie und Sony hätten ihn als „Sündenbock“ benutzt, um sich vertraglichen Zahlungsverpflichtungen zu entziehen. Die Unternehmen hingegen betonten, Barrett sei „aus wichtigem Grund“ entlassen worden und kündigten an, sich gegen die Klage zu verteidigen.

Nun gibt es eine bedeutende Entwicklung: Wie TheGamePost berichtet, hat das Delaware Court of Chancery, in einer am 10. Dezember 2025 eingereichten Anordnung, die Klage vollständig abgewiesen.
Entscheidend dabei ist: Das Gericht traf keinerlei Entscheidung über die inhaltlichen Vorwürfe. Weder wurde bewertet, ob Barrett zu Unrecht entlassen wurde, noch ob die Anschuldigungen gegen ihn zutreffen. Stattdessen stellte das Gericht fest, dass es für diesen Fall nicht zuständig sei.
Das Chancery Court erklärte, dass es sich um ein Gericht mit eingeschränkter Zuständigkeit handelt, das hauptsächlich für sogenannte „equitable claims“ zuständig ist - also Fälle, in denen besondere gerichtliche Anordnungen verlangt werden, nicht aber reine Geldforderungen. Da es in der verbleibenden Klage im Kern um finanzielle Ansprüche gehe, fehle die rechtliche Grundlage, den Fall dort zu verhandeln.
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Bereits im Oktober 2025 hatte das Gericht die Parteien aufgefordert darzulegen, warum der Fall nicht mangels Zuständigkeit abgewiesen werden sollte. Während Bungie und Sony argumentierten, dass komplexe Fragen rund um Übernahmeverträge und Aktienvergütungen eine Zuständigkeit rechtfertigten, zeigte sich das Gericht davon unbeeindruckt.
Selbst mögliche Streitpunkte wie Zinsberechnungen oder Auslegungen des Fusionsvertrags reichten laut Richter nicht aus. In der Entscheidung heißt es sinngemäß, dass mögliche Nebenfragen am Ende des Verfahrens nicht ausschlaggebend für die Zuständigkeit seien.
Besonders prägnant formulierte das Gericht:
„Der Zins-Schwanz darf nicht mit dem Zuständigkeits-Hund wedeln.“
Auch Barretts Forderung nach einer möglichen Wiedereinstellung wurde als unrealistisch bewertet. Das Gericht stellte klar, dass ein finanzieller Schadensersatz in diesem Fall voraussichtlich ausreichen würde.

Trotz der Abweisung ist der Rechtsstreit nicht zwingend beendet. Christopher Barrett hat nun die Möglichkeit, die Klage an das Delaware Superior Court übertragen zu lassen, das für klassische Schadensersatzklagen zuständig ist.
Ob Barrett diesen Schritt geht und das Verfahren in einem anderen Gericht fortführt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die zentrale Auseinandersetzung zwischen dem ehemaligen Bungie-Director und Sony ist damit nicht entschieden, sondern lediglich juristisch verschoben worden.
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